Gerade in den letzten Tagen kam dieses Thema wieder vermehrt zur Sprache, nachdem das Arbeitsgericht Stuttgart eine Klage einer Frau abwies, die als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekam. Als sie ihre Bewerbungsunterlagen zurück bekam stand dort vermerkt: “Ossi”! Weshalb die Frau Klage wegen Diskriminierung einreichte.
Das Gericht entschied jedoch, dass dieser Vermerk zwar als diskriminierend verstanden werden könne, aber keine gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft bedeutet. > Im Zweifelsfall eben für den Angeklagten. Weiterlesen »

Folgen per: