Anfangs musste ich ja unweigerlich an die speziell im letzten Jahr immer wieder aufkommende Forderung auf das Recht des “Vergessens im Internet” denken. Auf einem “digitalen Radiergummi” ruhten seinerzeit die Hoffnungen zahlreicher Datenschützer und Politiker im Land. Seit dem war aber eigentlich auch nicht mehr viel davon zu hören. Das Internet vergisst auch heute noch nichts und etwaige Fehler können unter Umständen weitreichende Folgen haben.

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Mensch, das ist ja ein Hammer. Gut zwei Jahre ist es jetzt her, als man hierzulande hysterisch mit den Armen fuchtelte, weil Google seinen Panoramadienst StreetView auch in Deutschland verfügbar machen wollte. Das Ende dieser Geschichte ist bekannt. Noch ein bisschen länger verfolgte den Internetriesen jedoch die Tatsache, dass er im Rahmen seiner Kamerafahrten seinerzeit auch diverse Informationen umliegender WLAN-Netze samt sensibler Daten wie E-Mails und der gleichen erfasst habe. Bisher beteuerte Google stets nichts böses im Schilde geführt zu haben doch nun kommt raus, dass ein einziger Google-Mitarbeiter dies bewusst programmiert haben soll.

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Gestern schien es noch so, als könnten Nutzer des vor wenigen Wochen von US-Behörden geschlossenen Filhosters Megaupload vorerst aufatmen. Die gespeicherten Daten blieben mindestens noch für zwei Wochen erhalten. Dennoch bedeutet das nicht, das sie nicht spätestens dann im Nirvana verschwinden.

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Vor knapp zwei Wochen nahmen US-Behörden den Filehoster Megaupload über Nacht vom Netz und befeuerten damit das schon zu dieser Zeit lodernde Feuer um Urheberrecht, Leistungschutz und der gleichen im Internet noch einmal zusätzlich. Abgesehen von den unzähligen Berichten um die Verhaftung des Plattformgründers Kim SchmitzW, sorgten zuletzt wohl Meldungen über eine bereits ab kommenden Donnerstag fällige Löschung der auf Megaupload gespeicherten Daten für besorgte Minen bei den Nutzern.

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Dass ins Internet gestellte Daten faktisch unsterblich werden können, ist bekannt und das dies vielleicht nicht immer im Sinne des Urhebers ist auch. Nicht umsonst griffen Politiker und Datenschützer dieses Thema, in der Vergangenheit immer wieder auf. Hierzulande versucht man mit Hilfe eines “Digitalen Radiergummis” den Nutzern zu ermöglichen über ihre Daten und deren Verbleib im Netz entscheiden lassen zu können. Mit mäßigem Erfolg! Nun klagt ein plastischer Chirurg aus Spanien, mit dem Ziel, dass Google einen Zeitungsbericht, der – aus seiner Sicht – nachteilig für ihn ist, nicht mehr verlinken darf.

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Erst vor wenigen Wochen wurde er offiziell vorgestellt. Der “digitale Radiergummi”, der im Internet veröffentlichte Bilder, nach einer vorgegebenen Zeit wieder entfernen bzw. unzugänglich machen sollte. Schon damals wies man auf die grundsätzliche Möglichkeit hin, das betreffende Bilder, unter gewissen Umständen (bspw. Screenshots), dennoch sichtbar bleiben könnten, doch nun zeigt das schweizerische Sicherheitsunternehmen Scip weitere Schwächen, diesmal in der Software selbst, auf.

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Mir persönlich gefällt die Umschreibung “Radiergummi” ja überhaupt nicht, doch deutet sie an worum es geht. Bereits in der vergangenen Woche erwähnte Netzgezwitscher im Zuge des Vorhabens von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, Deutschland zum weltweiten Datenschutz-Primus zu machen, den heutigen 11. Januar, an dem eine schon länger diskutierte Technologie, um ins Internet gestellte Daten mit einem Verfallsdatum versehen zu können, vorgestellt werden sollte.

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