Speziell uns Männern sagt man ja gelegentlich ein Benehmen, – ums mit Muttis Worten zu sagen – wie “die Axt im Walde” nach. Bier saufen, grölen, rülpsen, ein saftiges Steak vom Grill fressen und im Anschluss natürlich auch die Umwelt an dessen Verdauung teilhaben lassen. Aber hey… früher, in der Steinzeit… Icon Wink in

In den letzten Tagen sorgte der beliebte Zwitscherdienst faktisch täglich für mehr oder weniger interessanten Gesprächsstoff. Zensurvorwürfe auf der einen Seite, neue Funktionen auf der anderen. Twitter mausert sich immer mehr zum Barometer für “alles und jeden”.

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Über das trockene, aber eigentlich für alle, die im Netz publizieren, nicht ganz unwichtige Thema Leistungsschutzrecht berichtete Netzgezwitscher erstmals vor gut zwei Wochen. Das bei diesem Vorstoß federführende Bundesjustizministerium sah sich bereits zu dieser Zeit harscher Kritik, von allen Seiten, ausgesetzt. Änderte ihren Entwurf zwischenzeitlich und führt das Ganze damit eigentlich ad absurdum, wie die Piratenpartei kürzlich festhielt.

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Der gestrige Tag war ja einer der ganz großen, wenn nicht der größte dieses Jahres. Forscher entdeckten das “Gottesteilchen”, den Ursprung allen Seins und das EU-Parlament stimmte mit großer Mehrheit gegen ACTA – das spätestens seit Anfang dieses Jahres heftig umstrittene Handelsabkommen, welches – vereinfacht gesagt – mit fragwürdigen Mitteln, die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf der ganzen Welt ermöglichen sollte.

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Fragt mich jetzt nicht, wie ich auf das “Kein schöner Land in dieser Zeit” gekommen bin. Im Zusammenhang mit der GEMA viel mir allerdings das alte Volkslied aus dem vor vorletzten Jahrhundert wie Schuppen aus den Haaren, denn es umschreibt die derzeitige Situation in Deutschland doch ganz gut, wie ich finde.

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Internet-Knebel ist nun wieder so ein Wort, aber letztlich soll es klar machen, das der vor wenigen Tagen, durch das Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung eines “Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse” letztlich jeden im Netz betrifft und neben reichlich Rechtsunsicherheit auch eine massive Bedrohung für das eigene Portemonnaie darstellen könnte.

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Ich weiß, die Überschrift klingt ein wenig seltsam, für den “Tweet des Tages”, aber versäumen, es auch an dieser Stelle zumindest noch einmal zu erwähnen, möchte ich dennoch nicht. Vor rund einem Jahr begann der Hick Hack um das seinerzeit größte, deutschsprachige Film- und Videoportal im Netz. Quasi über Nacht wurde es abgeschaltet und den Betreibern wegen “gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen, im großen Stil” der Prozess gemacht. Heute nun wurde dessen Gründer und einstiger Chef zu schlappen viereinhalb Jahre Haft, wegen eben diesen großangelegten Urheberrechtsverletzungen verurteilt und es stellt sich, für den neutralen Beobachter, einmal mehr die Frage, in wie weit diese Strafe, verglichen mit weitaus schwerwiegenderen Straftaten, überhaupt vertretbar ist.