Erinnert ihr euch noch an die Klage Apples, aus dem letzten Jahr, gegen Koziol – einem Hersteller von Designprodukten des täglichen Lebens, welcher seinen, dem iPod recht ähnlich sehenden, Eierbecher den passenden Namen “eiPOTT” gab? Apple war der Ansicht, der Name könnte zu Verwechslungen mit dem besagten MP3-Player, aus eigenem Hause führen und erwirkte eine Namensänderung. Nun wird der ganze Spieß einmal umgedreht und Apple sieht sich einer Klage, wegen des Namens, seines anlässlich der Hauseigenen Entwicklerkonferenz WWDC, Anfang der Woche vorgestellten Clouddienstes “iCloud” ausgesetzt.
Es ist noch garnicht so lange her, da machte das deutsche Unternehmen Koziol, welches Dinge zum Leben und Wohnen designt und seinen Eierbecher “eiPOTT” nannte, von sich reden. Vielmehr machte die Reaktion des Computerherstellers Apple von sich reden, der mit einer einstweiligen Verfügung versuchte zu verhindern bzw. zu unterbinden, dass das Produkt weiterhin so heißen dürfe. Die Ähnlichkeit im Namen konnte nach Ansicht von Apple zur Verwechslung mit dem eigenen Musikplayer “iPod” führen. Nun gehen die Rechtsstreitigkeiten weiter und Apple klagt diesmal gegen eine Firma, die an einem Projektor arbeitet, der unter dem Namen “Video Pod” verkauft werden soll.
Na wenn das mal nichts ist. Alle reden von der Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens, diskutieren über diverse Datenschutzbedenken von verschiedenen Internet-Angeboten und nun hat sich sogar die Politik entschlossen ihr bereits im Jahr 1996 eingeführtes Internetangebot unter bundestag.de auch mobil zugänglich zu machen.
Heute ist doch irgendwie ein schöner Tag. Die Sonne lacht(e) noch bis vor wenigen Stunden und sogar bei mir ist inzwischen die schon vor zwei Tagen im Netz heiß diskutierte “Priority Inbox” in Google Mail angekommen, die dem Nutzer quasi die eingegangenen E-Mails selbstständig nach Wichtigkeit sortiert und die vom Nutzer als “wichtig” eingestuften E-Mails, bspw. aus der Familie, dem Partner o.ä. als erstes anzeigt. Weiterlesen »
Nach dem Netzgezwitscher bereits am vergangenen Wochenende darüber berichtete, dass das Oberlandesgericht Hamburg kürzlich darüber entschied, Koziol müsse seinen Eierbecher “eiPOTT” umbenennen, weil der Computerhersteller Apple sich am Vergleich zum eigenen MP3-Player “iPod” störte und andernfalls ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig wäre, geht der Streit des Erbacher Herstellers nun in eine neue Runde.

eiPOTT von Koziol
Das Klagen zwischen großen Konzernen in der IT- und Unterhaltungsbranche inzwischen zur gängigen Praxis gehören ist allgemein bekannt. Es vergeht kaum ein Tag an dem bspw. Hersteller von SmartphonesW versuchen sich sämtliche, vermeintlich neuen Technologien patentieren zu lassen und andere Hersteller auch dementsprechend auf Patentverletzungen zu verklagen, wenn die angewandte Technik auch nur annähernd dem eigenen Patent gleicht. Einen besonders skurriler Fall ereignete sich nun beim Computer-Hersteller Apple.
Klagen zwischen den einzelnen Herstellern diverser Mobilfunkgeräte ist an sich nichts neues. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein Hersteller einen anderen wegen diversen Patentverletzungen verklagt. So nun auch der taiwanische Smartphone-Produzent HTC. Er klagt vor der Internationalen Handelskommission der USA auf ein Verkaufsstopp der Erfolgsmodelle iPhone, iPod und iPad des Computerherstellers Apple. Dieser soll mit seinen Geräten fünf Patente verletzt haben.

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