Nach dem Netzgezwitscher bereits am vergangenen Wochenende darüber berichtete, dass das Oberlandesgericht Hamburg kürzlich darüber entschied, Koziol müsse seinen Eierbecher “eiPOTT” umbenennen, weil der Computerhersteller Apple sich am Vergleich zum eigenen MP3-Player “iPod” störte und andernfalls ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro fällig wäre, geht der Streit des Erbacher Herstellers nun in eine neue Runde.

eiPOTT von Koziol
Das Klagen zwischen großen Konzernen in der IT- und Unterhaltungsbranche inzwischen zur gängigen Praxis gehören ist allgemein bekannt. Es vergeht kaum ein Tag an dem bspw. Hersteller von SmartphonesW versuchen sich sämtliche, vermeintlich neuen Technologien patentieren zu lassen und andere Hersteller auch dementsprechend auf Patentverletzungen zu verklagen, wenn die angewandte Technik auch nur annähernd dem eigenen Patent gleicht. Einen besonders skurriler Fall ereignete sich nun beim Computer-Hersteller Apple.

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