Internet-Knebel ist nun wieder so ein Wort, aber letztlich soll es klar machen, das der vor wenigen Tagen, durch das Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung eines “Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse” letztlich jeden im Netz betrifft und neben reichlich Rechtsunsicherheit auch eine massive Bedrohung für das eigene Portemonnaie darstellen könnte.

Erinnert ihr euch noch an die geplante Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vor gut Zwei Jahren? Damit wollte die Regierung seinerzeit das Internet angeblich “ein bisschen besser” machen und speziell Kinder vor Inhalten schützen, “die geeignet wären, deren Entwicklung negativ zu beeinflussen”.

Verschiedene, für Privatpersonen zum Teil nur sehr schwer zu realisierende Maßnahmen, sollten dies gewährleisten. Wer nicht mitgespielt und seine Website entsprechend umgestaltete hätte, hätte mit empfindlichen Geldstrafen rechnen müssen. Da die Neu-Regelungen aber auch reichlich Spielraum für unterschiedliche Auslegungen ließen, beschlossen einige Websitebetreiber ihren Auftritt sicherheitshalber vom Netz zu nehmen. Aus Angst künftig mit Klagen und Schadenersatzforderungen überzogen werden zu können.

Die gleiche Angst geht nun wieder rum, denn unsere Regierung will das Netz schon wieder “ein bisschen besser” machen. In erster Linie allerdings für Verlage diverser Zeitungen und Magazine, die sich schon seit geraumer Zeit darüber ärgern, das Angebote wie bspw. Google News auf ihre Artikel verweisen und Ausschnitte daraus zitieren, aber keinerlei finanziellen Ausgleich dafür bieten.

Die beiden netzbekannten Juristen Udo Vetter und Thomas Stadler nahmen zum Gesetzentwurf bereits Stellung und zeigen, auch für Laien leicht verständlich auf, was für den “einfachen Internetnutzer” am Ende dabei rumkommen könnte.

Kurz gesagt wird es, sofern das so genannte Leistungsschutzrecht alsbald, rechtsverbindlich beschlossen wird, verboten sein, Überschriften oder auch kleinste Textpassagen aus Online-Zeitungen und -Magazinen zu verbreiten. Es sei denn, man erwirbt beim jeweiligen Verlag eine Lizenz, über dessen Wert jeder selbst spekulieren kann, wenn er will.

Wie schon bei der Anfangs angesprochenen Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, lässt aber auch auch dieser Vorstoß reichlich Spielraum für unterschiedliche Auslegungen und wenn man bedenkt, das Zuwiderhandlungen ebenfalls mit Abmahnungen, diversen Verfügungen u.ä. geahndet werden sollen/können, kann man die derzeitige Unsicherheit im Netz ganz gut verstehen. Somal es theoretisch schon reicht, diverse Nachrichten-Artikel in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter etc. zu verbreiten. Das ganze ist recht komplex und für eine genauere Analyse, nebst genauem Gesetzestext, verweise ich euch nochmals auf die oben verlinkten Stellungnahmen von Herrn Vetter bzw. Herrn Stadler.

Der Hauptgeschäftführer des Bitkom Dr. Bernhard Rohleder:kommentiert die ganze Sache jedenfalls wie folgt:

„Bislang ist völlig unklar, wie sich ein Leistungsschutzrecht sowohl ökonomisch als auch gesellschaftlich auswirken wird. Der Gesetzentwurf wirkt trotz der langen Reifezeit wie ein Schnellschuss und lässt viel Deutungsspielraum offen. So wird nicht klar definiert, was mit einer „gewerblichen“ Veröffentlichung gemeint ist und der Begriff „Presseverleger“ lässt trotz Definition Fragen offen. Ohne Klarheit im Gesetz müssen wir eine Prozesswelle fürchten. Da auch kleine Teile von journalistischen Texten (sog. Snippets) explizit geschützt werden, ist zu befürchten, dass in Suchmaschinen die Suchergebnisse von Presseseiten künftig entweder gar nicht mehr gelistet bzw. nicht mehr mit gewohnten Teaser versehen werden.”

Auch Spiegel Online erklärte am gestrigen Nachmittag nochmal die Situation und versprach zumindest auf seinen eigenen Seiten keinerlei Änderungen, bei der Verlinkung oder dem Zitat, veröffentlichter Artikel.

Nichts desto trotz werden die möglichen Auswirkungen dieses Gesetzes bspw. auf die Wikipedia, von den Machern des Portals bereits skizziert. Schließlich enthalten auch zahlreiche Artikel der Online-Enzyklopädie Verweise auf Medienberichte u.ä.

Für mich persönlich ergibt sich natürlich auch eine Vielzahl an nach wie vor offenen Fragen. Was mich persönlich allerdings am meisten stört, ist die Tatsache, das so mancher Artikel, vieler Zeitungen und Magazine im Netz, bspw. auf Neuigkeiten aus diversen Blogs beruht. Diese aber nur in den seltensten Fällen bspw. als Quelle überhaupt genannt werden. Anders herum aber bspw. Blogger mit Klagen rechnen können, wenn sie auf Zeitungsberichte u.ä. verweisen.

Bis das Gesetzt wirklich beschlossene Sache ist, wird noch ein wenig Zeit vergehen, aber ich hoffe inständig, das all die CDU und FDP-Wähler im Land bei der kommenden Bundestagswahl daran zurück denken und ihr Kreuzchen entsprechend setzen. Icon Sad in Leistungsschutzrecht: Der nächste Internet-Knebel steht vor der Tür

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