Ich weiß, die Überschrift klingt ein wenig seltsam, für den “Tweet des Tages”, aber versäumen, es auch an dieser Stelle zumindest noch einmal zu erwähnen, möchte ich dennoch nicht. Vor rund einem Jahr begann der Hick Hack um das seinerzeit größte, deutschsprachige Film- und Videoportal im Netz. Quasi über Nacht wurde es abgeschaltet und den Betreibern wegen “gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen, im großen Stil” der Prozess gemacht. Heute nun wurde dessen Gründer und einstiger Chef zu schlappen viereinhalb Jahre Haft, wegen eben diesen großangelegten Urheberrechtsverletzungen verurteilt und es stellt sich, für den neutralen Beobachter, einmal mehr die Frage, in wie weit diese Strafe, verglichen mit weitaus schwerwiegenderen Straftaten, überhaupt vertretbar ist.

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