Über das Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) könnte man im Grunde ein Buch schreiben. Nicht erst seit dem das Bundesverfassungsgericht sie im Jahr 2009 in weiten Teilen für Verfassungswidrig erklärte, argumentieren diverse Strafverfolgungsbehörden gerne mit einer dadurch klaffenden “Schutzlücke” in Deutschland. Schließlich sei es nur schwer bis gar nicht möglich etwaige Terror-Planungen, ohne Speicherung diverser “Verkehrsdaten” im Vorfeld zu erkennen und letztlich zu verhindern.
Stimmen, die dagegen sprachen, gab es eigentlich schon immer. Auch gab es bereits des öfteren Untersuchungen, die der ganzen Sache eine – um es mal vorsichtig auszudrücken – eher mäßige Erfolgsquote, bspw. im Bereich der Terrorbekämpfung attestierten. Kurz: Sie ist einfach nicht notwendig, um die ins Feld geführten Ziele – uns vor Terror zu bewahren – zu erreichen, doch über einen Kompromiss, wie lange man was und aus welchem Anlass speichern darf, ist man sich noch immer nicht einig.
Auf Netzpolitik.org macht man nun auf eine Studie des Max-Planck-Instituts aufmerksam, wonach das massenhafte Speichern diverser Daten keinen nennenswerten Einfluss auf Erfolg oder Misserfolg bspw. bei der Terrorbekämpfung hätte. Viel deutlicher geht es ja nun schon bald nicht mehr. Interessierte können diese auf der entsprechende Website der Chaos Computer Club herunterladen. Zusammenfassend heißt es dort:
Das Gutachten betrachtet nüchtern die kriminologischen Effekte der Vorratsdatenspeicherung und kommt zu dem eindeutigen Schluß, daß die behauptete Schutzlücke nicht besteht.
Ich möchte fast meinen, das wir in den nächsten Tagen wieder vermehrt von dieser Problematik hören werden… Warten wir ab.

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