Sachen gibts, die gibt es nicht. Sollte man meinen… Als Google, zu Beginn des Monats seine Echtzeitsuche “Google Instant” vorstellte, um Nutzern die Zeit, die sie zum Suchen im Internet aufwenden, zu verkürzen und Ergebnisse schon während der Eingabe von Begriffen in das Suchfeld anzuzeigen, hätte sich das Unternehmen sicher nicht träumen lassen einmal einer Verleumdungsklage wegen den automatisch erzeugten Suchvorschlägen, ausgesetzt zu sein. Aber wie hieß es mal so schön in der Werbung? “Nichts ist unmööglich!”

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Es ist noch garnicht so lange her, da machte das deutsche Unternehmen Koziol, welches Dinge zum Leben und Wohnen designt und seinen Eierbecher “eiPOTT” nannte, von sich reden. Vielmehr machte die Reaktion des Computerherstellers Apple von sich reden, der mit einer einstweiligen Verfügung versuchte zu verhindern bzw. zu unterbinden, dass das Produkt weiterhin so heißen dürfe. Die Ähnlichkeit im Namen konnte nach Ansicht von Apple zur Verwechslung mit dem eigenen Musikplayer “iPod” führen. Nun gehen die Rechtsstreitigkeiten weiter und Apple klagt diesmal gegen eine Firma, die an einem Projektor arbeitet, der unter dem Namen “Video Pod” verkauft werden soll.

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